Das Honorar

Das Honarar für die Steuerberatung ist in der Steuerberater-Vergütungsverordnung geregelt. Als Grundlage der Berechnung dient der Gegenstandswert und der Zeitfaktor.

Die Aufgaben

Im Detail sind dies die nachfolgenden Aufgaben Führung der Buchhaltung für gewerbliche Mandanten Führung der Aufzeichnungen für freiberufliche Mandanten Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Arbeitnehmer Erstellung der Einnahmeüberschussrechnung für nichtbilanzierende Mandanten Erstellung von Steuererklärungen im unternehmerischen und privaten Bereich Vertretung vor Finanzbehörden, Finanzgerichten und in Steuerstraf- und Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit Beratungsleistungen hinsichtlich  Steuergestaltung [.....]

Der Beruf

Meinen Beruf übe ich unabhängig, eigenverantwortlich und gewissenhaft aus. Durch hohe Qualifikationen verbunden mit permanenter Fortbildung und effizienter Kanzleiführung bei Nutzung neuester Softwaretechniken schaffe ich die Grundlage, um auch in Zukunft allen Anforderungen flexibel begegnen zu können. Der Tätigkeitsbereich Hilfestellung in steuerlichen Angelegenheiten bis hin zur Vertretung in finanzgerichtlichen Prozessen und die Beratung in betriebswirtschaftlichen[.....]

Der Steuerberater

ist ein Angehöriger eines freien Berufes und ein Organ der Rechtspflege. Durch die per Gesetz geschützte berufliche Verschwiegenheit und die detaillierte Kenntnis der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse meiner Mandanten trage ich ein großes Maß an Verantwortung und genieße eine besondere Vertrauensstellung. Meine Mandanten werden unabhängig und kompetent beraten in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen mit[.....]

Einkommensteuer

Die Einkommensteuererklärung betrifft den Arbeitnehmer und den Unternehmer gleichermaßen. Jeder, der Einkünfte erzielt, ist verpflichtet, diese im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung zu erklären und entsprechend zu versteuern